

Bereits im April dieses Jahres hat der Fachhochschulrat der FHNW infolge der Covid-19-Pandemie eine notrechtliche Anordnung erlassen. Diese wurde nun aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen in verschiedenen Punkten einer Anpassung unterzogen.
students.fhnw hat bei zwei dieser Punkte besonders zu einer Anpassung beigetragen. Diese Änderungen beziehen sich auf die Abschnitte 4.1 und 4.4 der Anordnung.
Dabei sind Dozierende neu dazu verpflichtet, Änderungen betreffend ihres Leistungsnachweises mit einer Mindestfrist von 14 Tagen vor der ursprünglich angesetzten Durchführung anzukündigen. Diese Änderung ist unseres Erachtens deshalb von besonderer Wichtigkeit, da sich Studierende in dieser ungewissen Situation auf ausgemachte Termine verlassen können sollten, um die optimale Organisation und Planung des Semesters zu unterstützen.
Zum anderen gilt die Regelung, dass mündliche Leistungsnachweise, die nicht in Präsenz stattfinden können, jeweils aufgezeichnet werden können. Dies gilt dann, wenn zur Prüfungsabnahme kein Beisitzer*in anwesend sein kann. Über die Aufzeichnung, die unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durchgeführt wird, sind die Studierenden vorgängig zu informieren. Die Daten werden nach Eintritt der Rechtskraft wieder gelöscht.
Wir freuen uns, mit unserem Engagement zur Veränderung und damit zur Erleichterung des Studierendenalltags beigetragen zu haben!
Weitere Links:
Allgemeine Informationen zum Studium
Corona–Anordnungen FHNW, 26. Oktober 2020
Corona–Anordnungen FHNW, 27. April 2020