Falls du schon mal bei einer GV eines Vereins wart bist du top informiert.
Falls nicht: die DV ist einerseits die «Kontrolle» bei der betrachtet wird, was die students.fhnw im vergangenen Jahr geleistet hat und andererseits die «Leitung», was die Zukunftspläne sind. Das geschieht mit Anträgen über was geändert werden möchte.
Somit können sich alle Anwesenden einbringen und bei den Themen mitreden bzw. ihre Meinung dazu äussern. (oder auch bereits vor der DV einen Antrag ausfüllen und ein eigenes Thema in die DV einbringen).
In der DV wird als das Vergangene Jahr besprochen, das Budget und Arbeitsprogramm genehmigt (damit im laufenden Jahr gearbeitet werden kann), Wahlen durchgeführt und diverse Anträge besprochen. Anschliessend gibt es einen gemeinsamen Apéro und viele tolle Gespräche.
Die DV wird von dem*der Präsident*in der students.fhnw geleitet.
Für die Wahlgeschäfte wird jedoch ein*e Tagespräsident*in auserwählt, welche diese Wahl leitet.
Es dürfen alle Mitglieder (FHNW Studierende) an der DV teilnehmen.
Stimmberechtigt sind die Delegierten, welche von den Fachschaften gewählt werden.
An der DV solltest du teilnehmen, wenn du wissen willst, was die students.fhnw das ganze Jahr macht und weil du dich bei uns einbringen möchtest. Und natürlich damit du dich vernetzen kannst.
Präsident*in – leitet die DV
Geschäftsstelle – administrative Aufgaben, Vertretung ihrer Anträge
Vorstand und Fachschaften – Vertretung ihrer Anträge und Meinungen
Delegierte – stimmen über die Anträge ab
Bewerbende und alle weiteren Mitglieder dürfen auch dabei sein und an der Diskussion teilnehmen
Delegierte dürfen alle sein, welche an der FHNW studieren und mitbestimmen möchten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich um Mitglieder (alle Studierende, die nicht aus der students.fhnw ausgetreten sind) handelt und dass sie von ihrer Fachschaft gewählt werden.
Die delegierte Person darf über jegliche Wahlen und Anträge abstimmen. (z.B. Wahlen, Budget, Arbeitsprogramm)
Die Delegierten werden mit 20.- CHF für ihre Anreise entschädigt.
Pro Hochschule gibt es eine bestimmte zugelassene Anzahl Delegierter (1 Delegierte*r pro angebrochene 200 vertretene Studierende). Die Fachschaft informiert ihre Studierenden in einer separaten Mail und startet einen Aufruf zur Delegiertenwahl. Daraufhin können sich alle interessierten Studierenden bei ihrer Fachschaft melden. Die Fachschaft trifft schliesslich die finale Auswahl.
Änderungen der Statuten, Reglemente, Ernennung von Ehrenmitgliedern, Wahlen der Stellen wie Co-Präsidium und ähnliche Inhalte.
Gewählt werden die Positionen des Co-Präsidiums (Präsidium Vorstand und Präsidium Geschäftsstelle) und die Vorstandsmitglieder. Bei diesen Entscheiden wird auf eine grösstmögliche Mitsprache der Delegierten gesetzt.
Grundsätzlich sind alle Themen bzw. Traktanden an der DV als Anträge zu sehen. Dazu zählen zB eine Anpassung des Arbeitsprogramms, jegliche Interpellationen und vieles mehr.
Anträge müssen bis spätestens 2 Wochen vor der DV bei der Geschäftsstelle eingehen.